
Seit Anfang Oktober gelten bei vielen Banken neue Sicherheitsvorgaben für Überweisungen. Dabei wird jetzt automatisch geprüft, ob der Empfängername mit der IBAN übereinstimmt.
Diese Änderung betrifft nicht nur Sparkassen, sondern alle Banken und Zahlungsdienstleister im Euroraum. Sie beruht auf einer neuen EU-Richtlinie („Name Check“ bzw. Verification of Payee), die vor Fehlüberweisungen und Betrugsversuchen schützen soll.
Einige Kundinnen und Kunden haben uns berichtet, dass beim Überweisen unserer Rechnungen plötzlich eine Warnmeldung erscheint – etwa:
„Der Empfängername stimmt nicht mit der IBAN überein.“
Keine Sorge: Das bedeutet nicht, dass etwas mit der Überweisung nicht stimmt. Die Systeme reagieren einfach sehr empfindlich, wenn der Empfängername nicht exakt so eingegeben wird, wie er beim Konto hinterlegt ist.
Unsere korrekten Kontoinformationen lauten:
HAUS DER MUSIK MEYER-JOHANNING GMBH & CO. KG
IBAN: DE47 4765 0130 0046 2129 ****
BIC: WELADE3LXXX
Kreditinstitut: Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter
(Bitte ergänzen Sie beim Überweisen die fehlenden letzten vier Ziffern, so wie sie auf Ihrer Rechnung angegeben sind. Damit vermeiden wir in diesem Weblogbeitrag, dass unsere vollständige IBAN öffentlich weitergegeben wird).
Wenn Sie den Namen korrekt eingegeben haben, müsste jetzt eigentlich alles perfekt sein. Falls dennoch eine Warnmeldung erscheint, können Sie nach der Prüfung der IBAN-Nummer die Überweisung trotzdem manuell ausführen – sie wird ganz normal wie sonst auch verbucht.
Bei Fragen oder Unsicherheiten helfen wir Ihnen selbstverständlich gern weiter. Weitere Infos gibt es auch der Website der Verbraucherzentrale.